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Allgemeine Informationen zum Insolvenzrecht

Срд
04.04.2018

Allgemeine Informationen zum Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht bietet überschuldeten Personen die Möglichkeit, durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren eine Schuldenbefreiung zu erlangen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt. Bei Verbrauchern ist zunächst die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches erforderlich. Häufig kann bereits in diesem Stadium mit den Gläubigern eine Einigung über eine Teilzahlung erreicht werden. Gelingt dieses nicht, folgt der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dabei wird durch einen eingesetzten Insolvenzverwalter vorhandenes Vermögen an die Gläubiger verteilt. Der Schuldner muss außerdem den pfändbaren Teil seiner Einkünfte an einen Treuhänder abführen. Nach 6 Jahren werden die dann noch bestehenden Schulden gelöscht. Gelingt es dem Schuldner, 35 % der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren zu begleichen, werden die Schulden schon nach 3 Jahren gelöscht.

Das Übersetzungsbüro Schnar arbeitet in Kooperation mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Rechtsanwalt und Notar

Leif Debor Fachanwalt für Insolvenzrecht

Podbielskistr.370

30659 Hannover